Urteil des OLG Hamm vom 27.05.2008 - 10 U 63/05 - Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Behandlung eines Turnierpferde, wodurch dessen Tod verursacht wurde
Das Gericht hatte über einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung durch einen Tierarzt zu entscheiden. Wegen Lahmheit hinten links wurde es in der Tierklinik des Beklagten mittels Spritzensinjektin behandelt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Pferd fehlerhaft behandelt wurde und in dessen Folge eingeschläfert werden musste.
Aus diesem Grund sprach es der Klägerin, die die Halterin des Pferdes war, bekam als Schadensersatz den Wert des Pferdes, die Kosten für die fehlerhafte Behandlung und die Gutachterkosten für die Wertermittlung des Pferdes, zugesprochen.
nachzulesen in: VersR 2009, 691 f.
Aus diesem Grund sprach es der Klägerin, die die Halterin des Pferdes war, bekam als Schadensersatz den Wert des Pferdes, die Kosten für die fehlerhafte Behandlung und die Gutachterkosten für die Wertermittlung des Pferdes, zugesprochen.
nachzulesen in: VersR 2009, 691 f.